Mietwagen & Dirt RoadS

Fahren oder nicht fahren, das ist hier die Frage

Viele Highlights im Grand Circle erreicht man nur auf nicht asphaltierten Routen wie der Hole-in-the-Rock Road. Das Problem dabei: Autovermieter schließen in ihren Mietverträgen die Benutzung unbefestigter Straßen aus. Im Kleingedruckten heißt es dazu in etwa: „Die Benutzung des Fahrzeugs auf unbefestigten Straßen ist verboten.“ Je nach Vermieter sind daran laut Vertrag verschiedene Konsequenzen geknüpft. Mal solle der Vertrag automatisch enden, mal entfalle der Versicherungsschutz.

Die Mieter sollen damit dazu bewegt werden, das Fahrzeug nur auf asphaltierten bzw. mit Beton befestigten Oberflächen zu benutzen. Dahinter steckt der Gedanke, dass das Befahren unbefestigter Strecken zu einer erhöhten Abnutzung, einem größeren Risiko von Schäden und somit drohenden Kosten für den Vermieter führt.

Dass die oft waschbrettartig angelegten Pisten, die auch Schlaglöcher aufweisen, zu einem erhöhten Verschleiß führen, ist ebenso offensichtlich wie das Risiko von Lack- und Glasschäden durch Steinschlag. Dass Vermieter, die auf einen sorgfältigen Umgang mit ihren Fahrzeugen angewiesen sind, dieses Risiko nicht tragen wollen, ist nur zu verständlich.

Mietwagen auf einer Dirt Road
Mietwagen auf einer Dirt Road in den Utah Badlands

Auf der anderen Seite wird ein Mietvertrag ja gerade zu dem Zweck geschlossen, das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen zu können. Von einem Mieter kann nicht erwartet werden, dass er in einem ihm normalerweise unbekannten Gebiet alle Straßen und deren Zustand kennt und sein Fahrverhalten danach ausrichtet.

Zumal: Würde man den Mietvertrag streng nach dem Wortlaut auslegen, könnte man den Mietwagen überhaupt nicht mehr sinnvoll nutzen. So sind viele Parkplätze nur geschottert, in Baustellenbereichen ist oftmals der Fahrbahnbelag entfernt oder es wird parallel zur Straße ein mehr oder weniger gut befestigter Bypass angelegt. Hier dürfte man nach dem Wortlaut des Vertrags überhaupt nicht fahren. Das macht natürlich keinen Sinn.

Den gleichen Maßstab muss man dann aber auch für eine Straße anwenden, deren Oberfläche nicht mit Asphalt oder Beton befestigt ist. Daraus ergibt sich der Schluss, dass Fahren auf allen Routen erlaubt sein muss, die für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind und von normalen Autos befahren werden können. Dies ist bei Dirt Roads der Fall, zumal diese eigens für Fahrzeuge mit Straßenzulassung vorgehalten werden (Fahrzeuge ohne Zulassung dürfen Dirt Roads nicht benutzen).

Mietwagen auf einer Dirt Road
Viele Dirt Roads sind in sehr gutem Zustand

Tabu sind diese Straßen auf jeden Fall dann, wenn sie nicht befahrbar sind, weil zum Beispiel die Witterung dies nicht zulässt oder der Zustand offensichtlich so schlecht ist, dass man vernünftigerweise diesen Weg nicht wählen würde. Manche Straßen sind ausdrücklich nur speziellen geländegängigen Fahrzeugen vorbehalten – auch dann sind sie mit einem Standard-Mietwagen zu meiden. Ebenso unzulässig ist ohne Frage Offroading, also der Gebrauch im Gelände abseits einer Straße. Diese Punkte verstehen sich allerdings von selbst.

Bei umsichtiger Fahrweise ist das Risiko eines Schadensfalls, an dem sich später ein Streit mit dem Eigentümer des Mietwagens entzünden könnte, eher gering. Das bestehende Restrisiko einer eventuellen Auseinandersetzung mit dem Fahrzeughalter muss man abwägen gegen den Vorteil, den die Benutzung unbefestigter, aber offizieller Straßen einem bringt.

Etliche Urlauber entscheiden sich letztlich dafür, die unbefestigten Routen zu benutzen, wie die vielen klassischen Mietwagen, die einem auf diesen Strecken begegnen, beweisen.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich auch vor Ort ein geländegängiges Fahrzeug für einen oder zwei Tage mieten. Lokale Vermieter sind darauf eingestellt, verlangen aber auch ein entsprechend hohes Entgelt. Eine weitere Alternative besteht darin, sich einen Guide zu organisieren, der einen chauffiert und die lohnendsten Orte in der jeweiligen Umgebung besser kennt als irgendjemand sonst.

Ein Hinweis noch am Schluss: Fährt man mit dem Mietwagen auf einer unbefestigten Straße, verschmutzt dies das Fahrzeug mitunter erheblich. Auch im Innenraum, wenn man ein paar Mal aus- und einsteigt. Vor allem der rote Sand ist, wenn er feucht ist, hartnäckig. Wer keine Nachforderung des Vermieters für erhöhten Reinigungsaufwand riskieren möchte, sollte vor der Rückgabe jedenfalls die gröbsten Spuren beseitigen.

Werbung
Nach oben scrollen